
Neubau Passerelle 072-009 Personen-Überführung (PÜ) bei Seeb
Projektbezeichnung: Neubau Passerelle 072-009 Personen-Überführung (PÜ) bei Seeb
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Mit dem PA 1729 wurde die Planung einer Landschaftsverbindung dem P+R in Auftrag gegeben. lm Rahmen der Projektbereinigung wurde entschieden, Mensch und Tier mit separaten Bauwerken zu führen. Die Wildtierüberführung 072-008 ist auf der Höhe von Seeb geplant und die Personenüberführung 072-009 ca. 200 m nördlich davon. Bei beiden Bauwerken handelt es sich um Neubauten in Holzbauweise.
Angaben zur Auflage:
Gemeindekanzlei Winkel Abt. Bau und Planung Seebnerstrasse 19 8185 Winkel Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu lnformationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
lnnerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen lnteressen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindekanzlei Winkel, Bau und Planung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplalz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.12.2022
Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich