
Lärmsanierung Staatsstrassen Winkel, Akustisches Projekt lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Projektunterlagen liegen vom Freitag, 18. November 2022 bis zum Montag, 19. Dezember 2022 im Gemeindehaus Winkel auf (Abteilung Bau und Planung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter https://www.zh.ch/laerm-auflage
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Diana Wendt, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich