
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Der Kanton Zürich hat deshalb ab Donnerstag, 21. Juli 2022, 12.00 Uhr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt. Dementsprechend gilt:
- Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).
- Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen.
Dieses Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Kanton. Weitere Informationen zum Umgang im Wald finden Sie auf der kantonalen Website.
Die Gemeinde Winkel bedankt sich ganz herzlich für die Befolgung dieses Verbots.
Zugehörige Objekte
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