Dauernde Verkehrsanordnung Tüfwisstrasse/Spichergasse, Winkel
Verkehrsanordnung: Tüfwisstrasse, Teilabschnitt Höhe Kandelaber Nr. 55 bis Höhe südliche Hausecke, Liegenschaft Spichergasse Nr. 1.
Zur Gewährleistung der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist auf dem vorgenannten, ca. 92 Meter langen Teilabschnitt das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der markierten Parkfelder beidseits verboten.
Verfügende Stelle:
Gemeinde Winkel
Seebnerstrasse 19
8185 Winkel
Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18. Dezember 2021