Dauernde Verkehrsanordnung Embracher- und Lättenstrasse, Winkel
Verkehrsanordnung: Embracherstrasse, Höhe Einmündung Dorfstrasse, und Lättenstrasse, Höhe Einmündung Hungerbüelstrasse.
Im Zusammenhang mit der Strassenraumgestaltung der Dorf- und Hungerbüelstrasse wird bei der Einmündung der Embracherstrasse in die Dorfstrasse und bei der Einmündung der Lättenstrasse in die Hungerbüelstrasse je die Signalisation "Kein Vortritt" aufgehoben (neu Rechtsvortritt). Zur Verdeutlichung der neuen Vortrittsregelung wird eine Rechtsvortrittsmarkierung angebracht.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich
Verkehrstechnische Abteilung
Nordstrasse 44
8006 Zürich
Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise: Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. Februar 2022
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich