Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen und der Einzelfunktionäre sowie über die Anstellung und Besoldung der Mitarbeiter der Politischen Gemeinde Winkel
- Nummer
- 110.1
- Name
- Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen und der Einzelfunktionäre sowie über die Anstellung und Besoldung der Mitarbeiter der Politischen Gemeinde Winkel
- Erlassdatum
- 9. Dezember 1991
- Inkrafttreten
- 1. Juli 1991
- Gültig bis
- 31. Dezember 2021
- Nachfolgeversion
- Entschädigungsverordnung
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Besoldungsverordnung_1991_PG.pdf | Download | 0 | Besoldungsverordnung_1991_PG.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 864 81 01 | info@winkel.ch |