Gräberräumung

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit gemäss Art. 22 der Friedhofverordnung vom 29. März 2010 sind folgende Gräber zu räumen:

Reihengräber für Erdbestattungen Nr. 1872 – 1932
Bestattungsjahre 1985 – 1986

Reihengräber für Urnen Nr. 247 - 288
Bestattungsjahre 1984 – 1986

Gemäss Art. 32 der Friedhofverordnung werden die Angehörigen der dort Bestatteten ersucht, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2012 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Geschäftsstelle Friedhof die oberflächliche Aufhebung dieser Gräber unter Ablehnung einer Entschädigungspflicht an.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.-Nr. 044 863 12 75.

Freundliche Grüsse
Geschäftsstelle Friedhof

Grabräumung   [PDF, 36.0 KB]


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