Zweckverband Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach, Winkel, Abstimmungsanordnung
Gestützt auf Art. 11 der Statuten des Zweckverbandes Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach vom 1. November 2011 ordnet der Gemeinderat Winkel als abstimmungsleitende Behörde am Sonntag, 27. September 2020 die Urnenabstimmung über folgende Vorlage an:
Umwandlung des Zweckverbandes Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach in eine Interkommunale Anstalt IKA per 1. Januar 2021
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes.
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Winkel