Reduktion der Grundgebühr für die Kehrichtabfuhr und -entsorgung per 1. Januar 2020
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 153 vom 21. Oktober 2019 die Grundgebühr für die Kehrichtabfuhr und -entsorgung mit Wirkung ab 1. Januar 2020 von bisher Fr. 70.-- auf neu Fr. 60.- (exkl. Mehrwertsteuer) pro Haushalt bzw. Gewerbebetrieb gesenkt. Die Gebühr wird in den ab 1. Januar 2020 gültigen Allgemeinen Gebührentarif aufgenommen.
Der Beschluss und die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei, 1. Stock des Gemeindehauses, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.