Allgemeiner Gebührentarif und Gebührentarif Bauwesen: Inkraftsetzung per 1. Januar 2020
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 154 vom 21. Oktober 2019 den Allgemeinen Gebührentarif und den Gebührentarif Bauwesen erlassen und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Der Allgemeine Gebührentarif und der Gebührentarif Bauwesen sind dieser Publikation als PDF beigefügt. Der Beschluss und die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei, 1. Stock des Gemeindehauses, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung: Die Erlasse können innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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