Personalreglement: Totalrevision per 1. Januar 2019
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 21 vom 4. Februar 2019 das totalrevidierte Personalreglement erlassen und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Das Personalreglement ist dieser Publikation als PDF beigefügt. Der Beschluss und die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei im 1. Stock des Gemeindehauses zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung: Der Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Personalreglement 2019.pdf | Download | 0 | Personalreglement 2019.pdf |