Wasserversorgung: Neufestsetzung der Gebührentarife per 1. Januar 2021
Gestützt auf Art. 53 Abs. 4 der Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen (WVVO 2011) hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 136 vom 28. September 2020 die Gebührentarife für die Wasserversorgung mit Wirkung ab 1. Januar 2021 gemäss Verordnung über die Gebühren für die Wasserversorgungsanlagen vom 28. November 2011 der Gemeinde Winkel wie folgt neu festgesetzt:
Anschlussgebühren
- Satz für die Anschlussgebühr gemäss Art. 5 und 7 der Verordnung über die Gebühren für Wasserversorgungsanlagen je gewichteten Quadratmeter: Fr. 25.-- (unverändert)
Benützungsgebühren
- Grundgebühr für jede angeschlossene Liegenschaft pro Haushalt bzw. Wasserbezugseinheit gemäss Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Wasserversorgungsanlagen: Fr. 175.-- (bisher Fr. 87.--)
- Mengenpreis aufgrund des bezogenen Frischwassers, Verbrauch in m3, unabhängig von der Bezugsquelle: Fr. 2.-- pro m3 (bisher Fr. 1.15)
- Wasserzählermiete: Fr. 48.-- pro Zähler (bisher Fr. 24.--)
Der Beschluss und die relevanten Unterlagen sowie die Empfehlung des Preisüberwachers vom 7. September 2020 stehen während 30 Tagen bei der Abteilung Bau und Planung zu den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Winkel