Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027, Wahlanordnung
Der Gemeinderat Winkel hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang der Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf Sonntag, 7. März 2021 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 13. Juni 2021 statt.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist nach Art. 4 Abs. 2 GO jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
In Anwendung von § 61 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte wird den Wahlunterlagen im ersten Wahlgang ein Beiblatt beigelegt, auf dem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens 14. Dezember 2020 beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, schriftlich zu melden. Sie teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Winkel