Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 17. Juni 2019
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
A. Politische Gemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2018 des politischen Gemeindegutes
- Genehmigung der Gebührenverordnung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2020
B. Primarschulgemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2018 des Primarschulgutes
- Übernahme der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Winkel durch die Primarschulgemeinde
Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, vom 21. Juni 2019 an gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.