Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel, Abstimmungsanordnung
Gestützt auf Art. 10 der geltenden Statuten des Sicherheitszweckverbandes Bachenbülach-Winkel ordnet der Gemeinderat Winkel als abstimmungsleitende Behörde am Sonntag, 7. März 2021 die Urnenabstimmung über folgende Vorlage an:
Totalrevision der Statuten des Sicherheitszweckverbandes Bachenbülach-Winkel
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Sicherheitszweckverbandes.
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Winkel