Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 7. Dezember 2020
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
A. Politische Gemeinde
Genehmigung des Budgets 2021 des politischen Gemeindegutes und Festsetzung des Steuerfusses auf 27 % des mutmasslichen einfachen Staatssteuerertrages
B. Primarschulgemeinde
Genehmigung des Budgets 2021 des Primarschulgutes und Festsetzung des Steuerfusses auf 31 % des mutmasslichen einfachen Staatssteuerertrages
Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, vom 11. Dezember 2020 an gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.